Lieber Gast,

bitte nehmen Sie sich kurz Zeit für die Lektüre folgender Hinweise, mit denen wir – der Vermieter der Ferienwohnung – Sie über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. „Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen“ informieren möchten.

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN

1. Beherbergungs- bzw. Mietvertrag

1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Reservierung

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist
eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag, wenn die Annahme des Antrages durch den Vermieter erfolgt ist.

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche
Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.

3. Leistungen und Preise

3.1 Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis,
Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, verbrauchsabhängige Kosten (z. B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.

4. Bezahlung

4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises zu leisten, und zwar ausschließlich an den Vermieter.

4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Mietbetrag sofort an den Vermieter zu entrichten.

4.3 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden
Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.

4.4 Die gesamte Restzahlung einschließlich Neben- und Verbrauchskosten ist bis zum Anreisetag an den Vermieter zu bezahlen.

4.5 Der Vermieter ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu stellen.

5. Rücktritt des Gastes

5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast – unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthalts – kein allgemeines, kostenfreies, gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z. B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.

5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des
vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.3 Die Rechtssprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom Vermieter wie folgt angesetzt werden können: bei Übernachtung 10%.

5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.

5.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

6. Obliegenheiten des Gastes

6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.

6.2 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten
angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.

6.3 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird.

6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Vermieter vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des
Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

6.7 Schäden, die vom Gast verursacht wurden, sind vom Gast zu ersetzen. Dies regelt eine private Haftpflichtversicherung. Sollte der Gast diese nicht besitzen, wird der Abschluss einer Reisehaftpflichtversicherung empfohlen.

7. Haftung des Vermieters

7.1 Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-neben- und nachträglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter einem dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des Vermieters für eingebrachte Sachen gemäß § 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

7.3 Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B. Stromleitungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8. An- und Abreise

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 17.00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung.

8.2 Nach einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Vermieter hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Vermieter berechtigt, bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.

8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1 Der Gast kann den BHB nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) verklagen.

9.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.

9.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand für Klagen des
BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des BHB.

9.4 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort